Liebe macht blind und kennt keine Grenzen, vor allem nicht in der heutigen, immer internationaler werdenden Gesellschaft.
Die steigende Zahl von Beziehungen und Ehen, bei denen die Partner aus unterschiedlichen Ländern kommen, hat auch eine Kehrseite: Immer mehr solcher Ehen enden in einer internationalen Ehescheidung.
Sind von einer solchen Konfliktsituation auch Kinder betroffen, kann ein Elternteil:
- ein Kind von seinem normalen Aufenthaltsort in ein anderes Land verbringen,
- ein Kind in einem anderen Land vor dem anderen Elternteil, der eventuell ebenfalls Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, zurückhalten,
- in Einzelfällen oder generell den Umgang des anderen Elternteils mit dem Kind verhindern,
- die Zustimmung verweigern, wenn der andere sorgeberechtigte Elternteil nach der Scheidung mit dem Kind in sein Heimatland zurückkehren möchte.
Die Lösung solcher grenzüberschreitenden Konflikte erfordert grenzüberschreitende Zusammenarbeit und entsprechende Kompetenz.
Die Dutch Association of International Child Abduction Lawyers (Abkürzung: D.I.A.L) ist ein Verband unabhängiger Rechtsanwälte, die sich auf internationale Kindesentführung, internationale Umgangsregelungen und Umzugsangelegenheiten nach einer Scheidung spezialisieren.
Warum empfiehlt es sich, einen Anwalt, der D. I. A. L.-Mitglied ist, einzuschalten?
- Die D. I. A. L. ist Mitglied der LEPCA, einer Plattform von Anwälten in der EU, die sich auf internationale Kindesentführung spezialisiert haben.
- Sie verfügen über Beziehungen weltweit und arbeiten bei Kindesentführungen sowie komplexen internationalen Umgangsregelungen und Umzugsangelegenheiten fachkundig und adäquat mit Anwälten und anderen Spezialisten innerhalb und außerhalb Europas zusammen.
- Die Anwälte verfügen über aktuelle Kenntnisse auf dem Gebiet des Haager Kindesentführungsübereinkommens, des Europäischen Sorgerechtsübereinkommens, des Ausführungsgesetzes Kindesentführungsübereinkommen, der Brüssel II ter Verordnung, der UN-Kinderrechtskonvention, des Haager Kinderschutzübereinkommens 1961 und des Protokolls über die Zusammenarbeit bei Rückführung.
- Sie absolvieren regelmäßig Fortbildungskurse und Intervisionen.
- Die Anwälte der D.I.A.L. wissen, welche Instanzen im eigenen Land zuständig sind. In den Niederlanden sind dies zum Beispiel die Centrale Autoriteit, das Centrum internationale Kinderontvoering, der Zoll, die Polizei, das Außenministerium, der Raad voor de kinderbescherming, das Jugendamt usw.
Bei diesen Anwälten sind Eltern an der richtigen Adresse bei einer internationalen Kindesentführung bzw. einer befürchteten internationalen Kindesentführung, wenn sie keinen Kontakt zu ihrem Kind herstellen können, eine internationale Sorge- oder Umgangsrechtsentscheidung herbeiführen möchten oder nach einer Ehescheidung mit einem Kind in ein anderes Land umziehen möchten.
D.I.A.L.-Anwälte bieten Beratung und Informationen bei einer grenzüberschreitenden Mediation, um zu einer internationalen Sorge- und Umgangsrechtsregelung oder einer Regelung bezüglich des Aufenthaltsorts des Kindes zu kommen, aber auch in Gerichtsverfahren, mit denen zum Beispiel der Status quo wiederhergestellt werden soll und ein Gericht in dem Land, in dem sich das Kind vor der Entführung befand, angerufen wird, wenn eine internationale Umgangsregelung erarbeitet werden muss oder ein Elternteil vor Gericht die Genehmigung beantragt, mit den Kind in sein Heimatland zurückzukehren.
Im Mittelpunkt steht dabei ihr Kind. Für sein Wohlergehen gibt es keine Grenzen.